Allgemeiner Rahmen
Level Playing Field
Um die höheren EU-Klimaziele zu erreichen und die damit verbundenen CO2-Kosten auszugleichen, müssten gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle internationalen Wettbewerber geschaffen werden. Schließlich unterliegt nicht jeder den gleichen oder vergleichbaren Vorschriften und Kosten. Darüber hinaus muss die Stahlindustrie Zugang zu erschwinglicher kohlenstoffarmer Energie in großen Mengen haben. Um dies alles zu ermöglichen, müssen die Innovationsfonds aufgestockt werden, um den hohen Investitionsbedarf der Stahlunternehmen zu decken.
Aktuelle Beschlüsse des Umweltrates zu ETS und CBAM:
Die europäischen Energie- und Umweltminister haben sich im Rahmen des Fit for 55-Pakets auf eine weitreichende Verschärfung der bestehenden Klimaschutzziele geeinigt. Der Beschluss des Umweltrates sieht u.a. vor, die Menge der CO2-Zertifikate im EU-Emissionshandelssystem bis 2030 schrittweise um 61% gegenüber 2005 zu reduzieren (bisher 43%). Die kostenlose Zuteilung soll schrittweise und langsamer als von der EU-Kommission geplant auslaufen, auch für Industriesektoren, die dem internationalen Wettbewerb besonders ausgesetzt sind. Wie vom Rat Wirtschaft und Finanzen im März beschlossen, soll ab 2023 mit einer dreijährigen Übergangsphase zum Schutz vor Carbon Leakage ein Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) eingeführt werden, der die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten bis 2035 schrittweise ersetzen soll.
Am 22. Juni 2022 verabschiedete das EU-Parlament in Brüssel eine Stellungnahme zur Überarbeitung der EU-Emissionshandelsrichtlinie und zur Einführung eines Kohlenstoff-Grenzausgleichsmechanismus. Die Beschlüsse wurden zum Teil von Marktteilnehmern und Verbänden kritisiert. Von den EU-Mitgliedsstaaten werden entscheidende Nachbesserungen erwartet. Im Wesentlichen geht es darum, dass die Unternehmen ihre Investitionsentscheidungen in einem angemessenen politischen Rahmen treffen können.
Aktuelles EU-Energieeffizienzziel und Energiewende:
Der Primär- und Endenergieverbrauch in der EU muss bis 2030 um 9 % gesenkt werden. Die Mitgliedsstaaten sind nun ausdrücklich verpflichtet, verfehlte Ziele nachzuholen, wenn sie ihren Beitrag nicht erreichen. In der EU-Richtlinie über erneuerbare Energien wurde das bisherige verbindliche Ziel von 32 % für 2030 auf 40 % erhöht. Darüber hinaus sollen ehrgeizige Sektorziele für die Bereiche Wärme, Verkehr, Gebäude und Industrie sowie Ziele und Rahmenbedingungen für den Ausbau von grünem Wasserstoff beschlossen werden.
Eine erfolgreiche Energiewende erfordert ausreichende Kapazitäten und Standorte für erneuerbare Energien in Deutschland und Europa. Dazu müssen die laufenden Genehmigungsverfahren und Projekte für den Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigt werden, damit unter anderem Windkraftanlagen schnell gebaut und Photovoltaikanlagen installiert werden können.